Allgemeine Reisebedingungen
1.Anmeldung
ReisebestätigungMit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das kann mündlich oder fernmündlich geschehen. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und der Preis schriftlich bestätigen. Die schriftliche Bestätigung erhalten Sie nach der Buchung. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in den Anmeldungen aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern.
2.Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt 30 Tage vor Reiseantritt per Rechnung.Bei kurzfristiger Anmeldung wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
3.LeistungundPreis
Welche Leistung vertraglich vereinbart ist, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reiseanmeldung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleitungen oder Preise von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Abschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die Änderungen oder Abweichungen erheblich sind, verpflichten wir uns, Sie unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Sitzplätze werden bei Abschluss des Reisevertrages gebucht. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, um eine optimale Busauslastung zu garantieren, kurzfristige Veränderungen vorzunehmen. Bei Pendel und Tagesfahrten erfolgt generell keine Sitzplatzvergabe bei Vertragsabschluss.
4.Beförderung
Die Reisen werden mit modernen Reisebussen durchgeführt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, aus technischen Gründen Ersatz zu stellen.
5.Gepäckbeförderung
1 Koffer und 1 Handgepäck pro Fahrgast kann kostenlos mitgeführt werden. Für Reisenmit Zwischenübernachtungen empfehlen wir, ein kleines Handgepäck mitzuführen. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung, Verwechslung und bei Diebstahl ausserhalb der reinen Busbeförderung. Die vertragliche Haftung für beförderte Sachen ist auf 500 Franken je Reiseteilnehmer beschränkt. Schmuck, Geld und Fotoausrüstung sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen.
6.Unterkunft und Verpflegung
Am Zielort werden Sie entsprechend Ihrer Buchung untergebracht und verpflegt. Sollten Sie entgegen unserer Erwartung nicht mit der Unterbringung zufrieden sein, wenden Sie sich bitte unverzüglich an unseren Fahrer. Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier, eigenmächtiger Zimmerwechsel ist nicht gestattet.
7.Programmleistungen
Die Programmleistungen entnehmen Sie bitte dem ausgeschriebenen Programm. Programmänderungen, vor allem solche, die Verkehrstechnisch bedingt sind, müssen wir uns vorbehalten. Auch können entsprechende Fahr–oder Anschlussverbindungen eine kurzfristige Umstellung des Zeit–undReiseablaufes erforderlich machen. Betrachten Sie bitte die ausgeschriebenen Programmpunkte als unsere geplanten Besichtigungen. Oft werden Museen, Kirchen, Klöster o. ä. Kurzfristig und ohne Informationen an uns, wegen Restaurierung, Untersuchungen etc. vorübergehend geschlossen.
8.Rücktritt oder Umbuchungen durch Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Unser pauschalisierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:
bis 30 Tage vor Reisebeginn Fr. 20.–
ab 29 Tage 20% des Reisepreises,
ab 21 Tage 30% des Reisepreises
ab 14 Tage 50% des Reisepreise
sab 6 Tage 100% des Reisepreises
Bei Nichtantritt der Reise am Abreisetag 100% des Reisepreises. Für den Rücktritt bei Tagesfahrten erheben wir Rücktrittsgebühren in Höhe von Fr. 5.00 pro Person. Bei Nichtantritt der Reise am Abreisetag entstehen ebenfalls Gebühren in Höhe von 100%. Eintrittskarten für Musicals sind bei Vertragsabschluss verbindlich zu buchen. Sie können nicht zurückerstattet werden.
Ersatzpersonen:
Bis zum Reisebeginn können Sie sich zur Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, vorausgesetzt diese Person entspricht den besonderen Erfordernissen dieser Reise. Über diesen Wechsel ist der Reiseveranstalter in jedem Fall zu informieren. Er kann dem Wechsel des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt bzw. gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
9.RücktrittdurchdenVeranstalter
Der Veranstalter kann in den folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten:
ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
Bei Unmöglichkeit der Leistungsgewährung durch aussergewöhnliche Umstände.
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 18 Personen.
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Pendelfahrten bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen.
Bis 7 Tage bei Tagesfahrten bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen.
Der Rücktritt ist dem Reisenden unverzüglich zu erklären. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
10.Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes:für die gewissenhafte Auswahl der Leistungsträger,für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,für die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeiten sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und Ortes. Wir haften jedoch nicht, wenn sich die Verhältnisse nach Drucklegung dieses Prospektes wesentlich ändern. Bei wesentlichen nachträglichen Änderungen werden Sie nach Möglichkeit informiert. Wir haften nicht für Leistungsstörungen bei Leistungen fremder Unternehmer, die lediglich vermittelt werden(z.B. Ausflüge, Fahrt mit Bergbahnen, Sonderveranstaltungen usw.). Bei den in Ortsbeschreibungen enthaltenen Freizeiteinrichtungen haften wir nicht für derenBenutzbarkeit, Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit. Das gleiche gilt für alle Fälle Höherer Gewalt.
11.Pass/Visa,Zoll/Devisen/Gesundheitsbestimmungen
Jeder Reisenden ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
12.Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretender Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind besonders verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich bei Urlaubsreisen der örtlichen Reiseleitung, bei Rundreisen, dem Reiseleiter oder Fahrer zur Kenntnis zu bringen und sich diese schriftlich bestätigen zu lassen. Reiseleiter bzw. Fahrer sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist ein örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern und / oder dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommen Sie durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.
13.Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur der Frist verhindert worden sind. Alle Ansprüche aus diesem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll.
14.Reiseversicherung
Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss von Rücktrittskosten–, Kranken–, Haftpflicht–, Unfall–und Gepäckversicherungen. Diese Versicherung erhalten Sie einzeln nach Ihren Wünschen oder zusammen als Paket. Wir beraten Sie gerne!
15.Allgemeines
Jeder Reiseteilnehmer hat selbst für die folgen aufzukommen, die sich durch Nichtbeachtung bzw. durch zu spätes Eintreffen zur angesetzten Reisezeit ergeben. Sollte eine Bestimmungdieses Reisevertrages ungültig werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
16.EG–Vorbehalt/Preise
Wir behalten uns vor, Nachträglich preisliche und rechtliche Änderungen der Reisebedingungen vorzunehmen, sofern wir von gesetzlicher Seite dazu veranlasst werden.
17.Auflösung des Reservierungsvertrages
Geltendem Reiserecht entsprechend, besteht für jedes Hotel die Möglichkeit einen Reservierungsvertrag aufzulösen, wenn gleichwertiger Ersatz ( Hotel gleicher Kategorie und Ausstattung ) angeboten wird. Sollte ein von uns gebuchtes Hotel von diesem Recht einmal Gebrauch machen, können wir dafür nicht haften und es entsteht kein Anspruch auf Erstattung.
18.Musical und Theaterkarten
Die aufgeführten Stornogebühren ( siehe Nr.8 ) gelten nicht für Musical oder Theaterkarten. Diese werden bei Stornierungen nicht erstattet.
19.Programmänderungen
Änderungen der jeweiligen Tagesprogramme und Ausflüge behalten wir uns vor.Horboden –Diemtigtal im Oktober 2008